Eingliederungshilfe / Inklusionsförderung

Bei der heilpädagogischen Eingliederungshilfe bzw. Inklusionsförderung finden die heilpädagogischen Maßnahmen der Kinder in der jeweiligen Krippe bzw. Kita statt.

Sie ist als Unterstützung für Kinder von Krippen-/Kitaeintritt bis zum Schuleintritt und deren dortige pädagogische Fachkräfte, situativ auch deren Eltern, gedacht. In besonderem Fokus steht hier die Ermöglichung der sozialen Teilhabe am Gruppengeschehen.

Die bewilligte heilpädagogische Eingliederungshilfe bzw. Inklusionsförderung in Kitas wird über die Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert und ist für die Eltern kostenlos.

Heilpädagogische Eingliederungshilfe bzw. Inklusionsförderung in Kitas ist für Kinder notwendig und sinnvoll, die z.B.

  • bei der Kontaktaufnahme mit anderen unbeholfen sind und sich in der Folge überschwänglich/aggressiv (z.B. beißen) oder übermäßig zurückhaltend verhalten
  • mit sich und ihrem Körper nur wenig in Kontakt sind und diesen schwer einschätzen können und als Folge dessen unangemessen reagieren (z.B. Hunger/Kälte spät bemerken, oder ‚zu wild‘ spielen)
  • bisher keine altersgemäße Frustrationstoleranz ausbilden konnten und ihr Umfeld überfordern
  • von kognitiven, motorischen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Sprach- oder Sprechschwierigkeiten betroffen sind
  • von körperlichen Fehlbildungen oder genetisch bedingten Entwicklungserschwernissen betroffen sind