Da Sein. So Sein. Mit Sein.

Da Sein. So Sein. Mit Sein.
Ihr Kind soll eine heilpädagogische Entwicklungsbegleitung erhalten? Die Antragsstellung läuft grob folgendermaßen ab:
Nach der vom Kinderarzt verordneten Diagnostik beim Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder der interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) wird von dieser eine Behandlungsempfehlung in Form eines Förder- und Behandlungsplanes (FuB) erstellt.
Auf dieser Grundlage verordnet der Kinderarzt dann z.B. heilpädagogische Leistungen – der FuB ist nun rechtsgültig. Nun müssen die Eltern mit diesem nun rechtsgültigen FuB bei der je nach Wohnsitz zuständigen Jugend- und Sozialbehörde des Stadt- oder Landkreises Karlsruhe einen Antrag zwecks Kostenzusage stellen.
Die bewilligten heilpädagogischen Maßnahmen werden von dem betreffenden Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert und sind (einkommensunabhängig) für die Eltern kostenfrei.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, nehmen Sie telefonisch unter 0721 82481838 oder per E-Mail kontakt@edukativa.eu Kontakt zu uns auf – wir helfen gerne!