Ablauf der Antragstellung und Finanzierung

Ihr Kind soll heilpädagogische Entwicklungsbegleitung in Form von Frühförderung erhalten? Die Antragsstellung läuft folgendermaßen ab:

Beantragung Heilpädagogische Frühförderung

(Solitärleistung = ausschließlich Heilpädagogik)

Der/die Kinder- und Jugendarzt/ärztin stellt eine ärztliche Bescheinigung aus.

Mit dieser ärztlichen Bescheinigung wird der Antrag auf heilpädagogische Frühförderung als vorläufige und geeignete Maßnahme beim Sozialhilfeträger gestellt. Vom Sozialhilfeträger erhalten Sie dann eine Bewilligung. Die Frühförderung kann beginnen.

Beantragung interdisziplinäre Frühförderung

(Komplexleitung = Heilpädagogik mit Ergotherapie/Physiotherapie/Logopädie):

Der/die Kinder- und Jugendarzt/ärztin verordnet eine Komplexdiagnostik. Damit wird in der Frühförderstelle oder im Sozialpädiatrischen Zentrum eine standardisierte Diagnostik durchgeführt. Hier wird festgestellt, welche zusätzlichen therapeutischen Maßnahmen (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) für das Kind geeignet sind. Sie erhalten dann einen Förder- und Behandlungsplan bzw. einen ambulanten Arztbrief. Damit wird der Antrag auf interdisziplinäre Frühförderung beim Sozialhilfeträger gestellt. Vom Sozialhilfeträger erhalten Sie dann eine Bewilligung. Die Frühförderung kann beginnen.

Ihr Kind soll heilpädagogische Entwicklungsbegleitung in Form von Eingliederungshilfe erhalten? Die Antragsstellung läuft folgemdermaßen ab:

Die Eltern beantragen gemeinsam mit dem jeweiligen Kindergarten/Kindertagesstätte die heilpädagogischen Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Die bewilligten heilpädagogischen Maßnahmen werden von dem betreffenden Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert und sind (einkommensunabhängig) für die Eltern kostenfrei.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, nehmen Sie telefonisch unter 0721 82481838 oder per E-Mail Kontakt zu uns auf – wir helfen gerne!